Forderungsbeitreibung

 

 

Was wir für Sie tun, bestimmen Sie.

 

Möchten Sie Ihren Schuldner nochmals durch uns außergerichtlich mahnen lassen? 

Noch eine letzte Mahnung, diesmal von einem Rechtswalt wirkt oft. Der Schuldner merkt, es wird jetzt ernst und zeigt sich kooperativ...das auch dann, wenn er auf Ihre Mahnungen nicht reagierte.

 

Oder haben Sie ihn schon so oft gemahnt, dass Sie nun gerichtlich gegen ihn vorgehen möchten?

Wir prüfen für Sie, ob ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein Klageverfahren das Richtige für Sie ist. Das Mahnverfahren mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid bietet sich bei unstreitigen Forderungen an. Erhebt der Schuldner hingegen Einwände gegen eine Forderung, prüfen wir diese für Sie und machen die Forderung im Klageverfahren für Sie gelten.

 

Und wie geht es weiter?

Sobald wir einen Titel erwirkt haben -das können insbesondere der Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil sein-, fordern wir den Schuldner nochmals auf Zahlung zu leisten. Wenn er auch hierauf nicht reagiert, starten wir die Zwangsvollstreckung.

 

Wie geht denn "die Zwangsvollstreckung"?

Das hängt davon ab, welche Informationen uns zur Verfügung stehen. Wenn Sie eine Bankverbindung des Schuldners kennen, können wir eine Kontenpfändung durchführen. Oder Sie wissen, wo er arbeite. dann bietet sich eien Lohnpfändung an. Es gibt eine Vielzahl weiteren Möglichkeiten. 

Wenn wir keine Informationen haben, beschaffen wir diese. Entweder durch Drittauskünfte oder wir zwingen den Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft. Dem dabei vom Schuldner erstellten Vermögensverzeichnis lassen sich häufig Ansatzpunkte für erfolgversprechende Maßnahmen entnehmen. 

 

 

Interessant für Sie, wenn Sie häufiger Forderungen beitreiben lassen möchten: Sprechen Sie uns auf einen Beitreibungsvertrag an. Er verringert die Kosten für Sie erheblich.

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